Datenauszug – Auskunft nach DSGVO Art. 15

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Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) ein bedeutsames Betroffenenrecht.

Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Wir haben uns entschieden dies zu Automatisieren. Hier auf dieser Seite können Sie dies einfach selbst abfragen. Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu bekommen und eine Löschung zu beantragen. Beides können Sie formlos per Post oder E-Mail anstoßen.

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